Einbürgerungscheck

Dieses Formular soll Ihnen helfen, ihre Chancen auf eine Einbürgerung zu beurteilen. Wir bitten Sie auch, dieses Formular als Vorbereitung für einen Einbürgerungsantrag zu nutzen.
Diese Checkliste ist ausschließlich ein Selbsttest. Nachdem Sie die Fragen beantwortet und die Checkliste abgesendet haben, wird Ihnen das Ergebnis dieses Selbsttests als PDF-Datei zum Herunterladen zur Verfügung gestellt. Daten werden nicht online gespeichert und auch nach diesem Test nicht übertragen.

Ihr Bürgeramt der Landeshauptstadt Mainz
Wir können leider nur Anträge aus dem Mainzer Stadtgebiet annehmen.
Sind Sie im Besitz eines gültigen Nationalpasses?
Ein Nationalpass ist ein (Reise-)Ausweis/ Pass, der Ihnen von der Behörde Ihres Herkunftsstaates ausgestellt wurde und Ihre Staatsangehörigkeit und Personalien dokumentiert. Dieser Ausweis enthält ein Foto von Ihnen und benennt Ihren Namen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihren Geburtsort. Sie können sich mit diesem Ausweis identifizieren und ins Ausland reisen.
ja nein

Seit wann leben Sie rechtmäßig in Deutschland?
Als rechtmäßig gelten Zeiten in Deutschland, in denen Sie eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Blaue Karte EU haben. Als Staatsangehöriger eines Staates der Europäischen Union oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR-Staates (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder der Schweiz gilt der Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich als rechtmäßig. Für anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte zählen auch die Zeiten der vorhergehenden Aufenthaltsgestattung.
Sollten Sie sich unsicher sein, machen Sie einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrer zuständigen Behörde.

Haben Sie erfolgreich an einem Integrationskurs teilgenommen?
Integrationskurse sind Sprach- und Orientierungskurse mit 600 Unterrichtsstunden bzw. 60 -100 Stunden. Hier geht es um Alltägliches wie Arbeit & Beruf, Einkaufen, Fernsehen & Radio oder Kindererziehung. Auch Behördenbesuche, E-Mails oder Briefe schreiben und Bewerbungsgespräche sind Thema. Aber auch das Land selbst lernen Sie hier von allen Seiten kennen: Kultur und Politik, das Zusammenleben in Deutschland sowie die Werte der deutschen Gesellschaft. Über den erfolgreichen Besuch stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Zeugnis aus
ja nein

Können Sie besondere Integrationsleistungen nachweisen?
Besondere Integrationsleistungen nachzuweisen, ist eine komplexe Einzelfallentscheidung, in welcher der Gesamteindruck Ihres Lebens in Deutschland betrachtet wird. Besondere Integrationsleistungen können beispielsweise angenommen werden bei herausragenden beruflichen Leistungen, bei besonderen Leistungen/Abschlüssen in Schule/Ausbildung/Studium oder einem Nachweis von Sprachkenntnissen, die mindestens das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens erreichen.
ja nein

Haben Sie ein Sprachzertifikat "Deutsch" auf dem Niveau B1?
Ein Sprachzertifikat erhalten Sie nach bestandener Prüfung bei jedem anerkannten Sprachprüfungszentrum. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Behörde.
ja nein

Haben Sie ein Sprachzertifikat "Deutsch" auf dem Niveau B2 oder höher oder einen deutschen Bildungsabschluss?
Ein Sprachzertifikat erhalten Sie nach bestandener Prüfung bei jedem anerkannten Sprachprüfungszentrum. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Behörde.
ja nein

Möchten Sie sich zusammen mit Ihrem Ehe-/Lebenspartner einbürgern lassen?
Die Ehe muss seit grundsätzlich 2 Jahren bestehen, gültig geschlossen worden sein und die eheliche Lebensgemeinschaft muss zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Einbürgerungsantrag noch bestehen. Ein Ehepartner muss sich i. d. R. seit 8 Jahren, der zweite Ehepartner seit mindestens 4 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Besteht die Ehe seit weniger als 2 Jahren, ist eine Miteinbürgerung möglich, wenn beide Partner alle Voraussetzungen erfüllen.
ja nein

Sind Sie mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet/verpartnert?
Sie sind seit mindestens zwei Jahren mit ihrem deutschen Ehemann oder ihrer deutschen Ehefrau verheiratet. Ihr Ehemann beziehungsweise Ihre Ehefrau hat seit mindestens zwei Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft und besitzt diese auch zum Zeitpunkt der Einbürgerung.

Sie sind im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltsrechts oder einer Aufenthaltserlaubnis, die auch einen späteren dauerhaften Aufenthalt in Deutschland ermöglichen kann und halten sich seit mindestens drei Jahren rechtmäßig in Deutschland auf. Diese Einbürgerungsmöglichkeit für Verheiratete gilt auch für Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Die Ehe oder Lebenspartnerschaft muss für den deutschen Rechtskreis gültig geschlossen sein und zum Zeitpunkt der Einbürgerung bestehen.
ja nein

Können Sie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen?
Der Nachweis von Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland erfolgt über einen Einbürgerungstest oder den bestandenen Test Leben in Deutschland oder einen erfolgreichen Abschluss einer allgemeinbildenden Schule im Inland.
ja nein

Können Sie Ihren Lebensunterhalt selbstständig sichern?
Eine Einbürgerung ist grundsätzlich möglich, sofern Sie keine Leistungen nach dem 2. Buch und/oder 12. Buch Sozialgesetzbuch beziehen (zum Beispiel Sozialhilfe, Grundsicherung, ""Hartz IV"").
Wenn Sie eine dieser Leistungen beziehen, beantworten Sie diese Frage bitte mit ""Nein."" Von dieser Regelung gibt es Ausnahmen, die im Einzelfall von Ihrer zuständige Behörden geprüft werden.
ja nein

Welche Staatsangehörigkeit haben Sie?

Eine Einbürgerung ist ausgeschlossen, wenn Sie:

  • wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt bzw. gegen Sie auf Grund Ihrer Schuldunfähigkeit eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist,
  • sich nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes bekennen und Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung vorliegen und
  • eine Aufenthaltserlaubnis besitzen nach den §§ 16a (Berufsausbildung; berufliche Weiterbildung), 16b (Studium), 16d (Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen), 16e (Studienbezogenes Praktikum EU), 16f (Sprachkurse und Schulbesuch), 17 (Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes), 18d (Kurzfristige Mobilität für Forscher), 18f (Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher), 19 (ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer), 19b (Mobiler-ICT-Karte), 19e (Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst), 20 (Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte), 22 (Aufnahme aus dem Ausland), 23 Absatz 1 (Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen), 23a (Aufenthaltsgewährung in Härtefällen) , 24 (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz), 25 Absatz 3 bis 5 (Aufenthalt aus humanitären Gründen) des Aufenthaltsgesetzes aufgeführten Aufenthaltszwecke.
Trifft eines der oben genannten Kriterien auf Sie zu?
ja nein